Heisse Quelle und heisse Sommertage
Baden: Am 8. September tagt der Einwohnerrat

Baden: Am 8. September tagt der Einwohnerrat
Das Stadtparlament befasst sich mit der Fortschreibung der kommunalen Klimastrategie und einem Beitrag an den Umbau des Bads zum Raben
Die Hitzewellen dieses Sommers zeigen ein Problem auf, das die Politik auf allen drei Ebenen unseres Staates fordert: die Klimaerwärmung. Was tut die Stadt Baden? Der Zufall will es, dass sich der Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 8. September mit der städtischen Energie- und Klimastrategie befasst. Neu ist diese nicht. Bereits 2017 hat das Stadtparlament ein Energiekonzept 2022–2031 ins Leben gerufen. Dieses wollte als Zwischenziel den Primärenergieverbrauch gegenüber dem Jahr 2013 bis Ende des Jahres 2026 um 30 Prozent auf rund 4000 Watt pro Person vermindern. «Das wird nicht nur erreicht, sondern mit einer Senkung um 41 Prozent sogar übertroffen», sagt Stadtammann Markus Schneider. Der Ausstoss von Treibhausgasen sollte bis zum Jahresende um mindestens 40 Prozent auf durchschnittlich 4,2 Tonnen CO2 pro Person und Jahr sinken. Erreicht sind 38 Prozent.
Dem Einwohnerrat wird nun eine überarbeitete Strategie für die Jahre bis 2036 zur Genehmigung vorgelegt, deren Ziele «geschärft» wurden, wie Stadtammann Schneider ausführt. «Bis 2050 wollen wir die Treibhausgasemissionen der Stadt auf Netto-Null reduziert und jene in der Wärmeversorgung neu schon für 2045, weil der Handlungsspielraum der Stadt Baden hier erheblich ist. Neben dem Ausbau der Fernwärme- und Fernkälteversorgung steht die Transformation der Gasversorgung im Fokus», sagt Schneider. Die Erzeugung von Wärme sei für einen grossen Teil der energiebedingten Emissionen verantwortlich, insbesondere in älteren Gebäuden. «Hier stehen der konsequente Ersatz fossiler Heizsysteme und die Sanierung von Gebäuden im Vordergrund», sagt Schneider. Die heutige Mobilität verursache einen bedeutenden Anteil der direkten Emissionen im Stadtgebiet. «Ein klimaverträgliches Verkehrssystem», so Schneider, «erfordert eine Stärkung des Fuss-, des Velo- und des öffentlichen Verkehrs sowie eine konsequente Umstellung auf fossilfreie Antriebssysteme beim motorisierten Individualverkehr.» Im Bereich Elektrizität stünden die Erhöhung der Energieeffizienz und der lokale Ausbau von Photovoltaik im Zentrum.
Darlehen für das Raben-Bad
Um Geothermie, um eine heisse Quelle geht es in einem weiteren Geschäft. Die Genossenschaft Bad zum Raben, die aus den Aktivitäten des Vereins Bagni Popolari hervorgegangen ist, will ihre Therme der Öffentlichkeit zugänglich machen – und in den Räumlichkeiten zudem die Geschichte des Bads schildern. Beim Bad zum Raben, 1299 erstmals urkundlich erwähnt, handelt es sich um das älteste Thermalbad der Schweiz in nachrömischer Zeit. Für den Erhalt und den Umbau des Gebäudes benötigt die Genossenschaft 4,8 Millionen Franken. Diese sollen via Anteilsscheine der Genossenschafterinnen und Genossenschafter, durch Spenden und Sponsoring sowie Beiträge der öffentlichen Hand zusammengetragen werden. So ist beim Kanton ein Gesuch für 1,5 Millionen Franken hängig, und bei der Stadt Baden wurde für 750 000 Franken angeklopft. Der Stadtrat möchte der Genossenschaft dieses Geld als unverzinsliches Darlehen mit einer Laufzeit von 25 Jahren zur Verfügung stellen.
Im Antrag an den Einwohnerrat wird das öffentliche Interesse am Projekt unterstrichen: «Die Genossenschaft bringt Fachwissen, Forschungszugang und grosses Engagement für die Bäderkultur ein. Sie leistet damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes, sondern zur touristischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Bäderquartiers und der Stadt.» Mit den Worten von Stadtammann Schneider: «Der Nutzen für Bevölkerung, Standort und Zukunftsentwicklung der Stadt übersteigt den finanziellen Beitrag deutlich.»
Kein Grundpfandrecht?
Als Absicherung des Darlehens und als weitere Gegenleistung bietet die Genossenschaft der Stadt Vorkaufsrechte an ihrem Stockwerkeigentum im Raben sowie an ihren Quellrechten an. So könne, sagt Schneider, die Stadt Einfluss nehmen, wenn es um die Zukunft des Bades gehe, und einer allfälligen Zweckentfremdung entgegenwirken. Von einer Grundpfandsicherung des Darlehens will der Stadtrat absehen. Die Gründe? «Da die Einwohnergemeinde Baden erst in einem nachgelagerten Rang beim Grundpfandrecht zum Zug käme, hat diese Sicherheit nur einen begrenzten Wert.» Sollte der Einwohnerrat aber auf ein Grundpfandrecht bestehen, würden sich Stadtrat und Genossenschaft nicht zur Wehr setzen, sagt Schneider.
Speziell am Geschäft ist ein Abschnitt in der Vorlage, in dem es um die Ausstandspflicht geht. Von den rund 700 Genossenschafterinnen und Genossenschaftern gehören einige dem Stadt- oder dem Einwohnerrat an. Eine Ausstandspflicht für diese Leute könne verneint werden, da sie ein persönliches wirtschaftliches (materielles) Interesse voraussetze. «Ein solches liegt nicht vor», darf Schneider feststellen, «da weder eine Dividendenausschüttung noch eine Beteiligung am Genossenschaftsvermögen statutarisch vorgesehen sind.»