Mauscheleien im Kantonsspital Baden?

Baden: Die Kantonsspital Baden AG sieht sich nach Recherchen von SRF Investigativ mit Vorwürfen der Vetternwirtschaft konfrontiert.
Beim Kantonsspital Baden (KSB) steht eine Bereichsleiterin wegen möglicher Unregelmässigkeiten bei der Vergabe von IT-Aufträgen im Zentrum von Vorwürfen. Nach Recherchen von SRF Investigativ soll sie seit 2023 IT-Aufträge im Gesamtwert von mindestens 1,7 Millionen Franken an eine Firma mitvergeben haben, deren Chef der Freund ihrer Tochter ist. SRF stützt seine Recherchen unter anderem auf spitalinterne Dokumente wie Offerten, Verträge und Rechnungen. Im Raum stehen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und sogar der Korruption. Besonders problematisch ist aus Sicht von SRF, dass die Bereichsleiterin bei den Vergaben beziehungsweise bei Vertragsabschlüssen mitgewirkt und teilweise Verträge mitunterzeichnet haben soll, obwohl zwischen ihr und dem Auftragnehmer eine persönliche Nähe über ihre Tochter bestand. Nach den Recherchen hätte sie sich deshalb bei den betreffenden Geschäften in den Ausstand begeben müssen.
Das KSB weist die Vorwürfe hingegen zurück und bezeichnet die Darstellung von SRF als teilweise verzerrt. Nach einer internen Prüfung entspreche die Darstellung, wonach die Bereichsleiterin über Jahre wiederholt Aufträge an den Partner ihrer Tochter vergeben habe und dabei persönliche Beziehungen ausschlaggebend gewesen seien, nicht den tatsächlichen Abläufen. Das KSB erklärte zudem, es gebe keine Hinweise darauf, dass eine Mitarbeiterin des Spitals oder eine ihr nahestehende Person aus den Vergaben persönlich einen unzulässigen finanziellen Vorteil gezogen habe. Die beschuldigte Bereichsleiterin selbst sowie die betroffene IT-Firma haben sich bislang nicht direkt zu den Vorwürfen geäussert, sondern auf die Kommunikationsabteilung des KSB verwiesen.
Widerstreitende Darstellungen
Eine zentrale Frage betrifft den Zeitpunkt und die Art der persönlichen Beziehung zwischen der Tochter der Bereichsleiterin und dem Chef der IT-Firma. Das KSB erklärt, die beiden seien erst nach der Vergabe des ersten Auftrags im Juni 2023 ein Paar geworden. SRF widerspricht dieser Darstellung und verweist auf ein Instagram-Foto aus dem Jahr 2021, auf dem die beiden Arm in Arm zu sehen sind und neben ihnen ein grosses Herz abgebildet ist. Die Fragen, ob die persönliche Beziehung bereits vor dem ersten Auftrag bestand und ob die Bereichsleiterin davon wusste, sind vor allem deshalb relevant, weil persönliche Beziehungen zwischen Personen, die auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite stehen, im öffentlichen Beschaffungswesen besondere Anforderungen an Unabhängigkeit und Ausstand auslösen können.
Zusätzliche Fragen wirft die Entstehungsgeschichte der IT-Firma auf. Nach den SRF-Recherchen war der Firmenchef zum Zeitpunkt des ersten Auftrags Ende Juni 2023 erst 18 Jahre alt. Ausserdem soll die Firma erst drei Tage nach diesem ersten Auftrag im Handelsregister eingetragen worden sein. Etwa ein halbes Jahr später wurde die heutige Firma gegründet, die einen nahezu identischen Namen trägt. Das KSB hält dem entgegen, dass es seit Jahren bewusst auch mit jungen und innovativen Unternehmen zusammenarbeite. Gerade in technologiegetriebenen Bereichen sei das Alter eines Unternehmens nach Ansicht des Spitals kein ausreichender Massstab, um dessen Kompetenz zu beurteilen. Im konkreten Fall habe der Anbieter bereits bei seinem ersten Einsatz überzeugt und sich bei der späteren Zusammenarbeit bewährt.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die interne Kenntnis der persönlichen Verbindung und der Vergabepraxis. Nach den Recherchen sollen verschiedene Kaderpersonen des KSB seit Monaten von der Nähe zwischen der Mitarbeiterin und der externen IT-Firma gewusst haben. Auch die Art und Weise der Vergaben soll ihnen bekannt gewesen sein. Ein ehemaliger IT-Mitarbeiter des KSB habe sich deshalb schon im vergangenen Frühjahr an den Geschäftsführer des Spitals, Pascal Cotrotzo, gewandt.
Das KSB betont demgegenüber, dass die Aufträge, darunter die erste Kooperationsvereinbarung mit der IT-Firma aus dem Juni 2023, die vorgesehenen internen Freigabeprozesse durchlaufen hätten. Dazu gehörten insbesondere das 4-Augen-Prinzip sowie die Unterschrift von jeweils zwei Personen. Die Vorgänge seien zudem entsprechend den geltenden Compliance-Vorgaben dokumentiert worden.
Im Mittelpunkt des Konflikts stehen damit unterschiedliche Einschätzungen darüber, ob die persönlichen Beziehungen zwischen der KSB-Bereichsleiterin, ihrer Tochter und dem Geschäftsführer der IT-Firma die Vergaben beeinflusst haben und ob die geltenden Ausstands- und Beschaffungsregeln eingehalten wurden. SRF sieht aufgrund der persönlichen Nähe, der Mitwirkung der Bereichsleiterin an Verträgen, des zeitlichen Ablaufs der Firmengründung sowie der bereits früher bestehenden Verbindung zwischen der Tochter und dem Firmenchef Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen die geltenden Regeln. Das KSB bestreitet dagegen, dass persönliche Beziehungen für die Vergaben ausschlaggebend gewesen seien, und verweist auf seine internen Kontroll- und Freigabeverfahren, die dokumentierten Compliance-Prozesse sowie die fachliche Eignung des jungen Unternehmens.
Nach Einschätzung von Rika Koch, Professorin für Beschaffungsrecht an der Berner Fachhochschule, gegenüber SRF hätte die KSB-Bereichsleiterin aufgrund der persönlichen Beziehungen zur IT-Firma von Gesetzes wegen in den Ausstand treten müssen.
Externe Abklärung
Die involvierte IT-Firma hat ihren Hauptsitz gemäss Handelsregister in Ziegelbrücke GL, eine Zweigniederlassung in Thalwil ZH. Die Firmenseite weist ein halbes Dutzend Beschäftigte aus, inklusive CEO.
Gemäss KSB wurde am 26. Juni 2023 erstmals eine Kooperationsvereinbarung mit der Firma abgeschlossen. Sie habe vor allem punktuelle Unterstützung in der Applikationsbetreuung, bei der Mitarbeit bei Integrations- und Inbetriebnahmeprojekten, Anpassungen bestehender Applikationen an die Strukturen des Neubaus sowie Arbeiten an der Applikationslandschaft umfasst. Die Firma habe Leistungen für verschiedene Bereiche des KSB erbracht, unter anderem für die IT, den technischen Dienst, die Logistik und das Departement innere Medizin, so das KSB.
Angesichts der Vorwürfe von SRF beschloss der Verwaltungsrat des KSB in Absprache mit dem Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati, die bestehenden Abläufe und Prozesse bei Vergaben, insbesondere bei Folgeaufträgen, von einer externen Stelle beurteilen zu lassen. Mit dem Ergebnis der externen Untersuchung darf allerdings erst in ein bis zwei Monaten gerechnet werden.
Fehleinschätzung festgestellt
Der von SRF publik gemachte Fall ist derweil nicht der einzige, den das KSB beschäftigt, wie aus einem Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts vom 3. September hervorgeht. Darin geht es um die Vergabe eines Auftrags für den Ersatz eines Linearbeschleunigers sowie die Anschaffung eines zweiten. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 5 Millionen Franken.
Wie die Kantonsspital Baden AG letzte Woche betreffend diesen Fall mitteilte, verzichtet sie auf eine Weiterführung des Rechtsverfahrens. Stattdessen soll die geplante Beschaffung des Linearbeschleunigers neu aufgelegt und öffentlich ausgeschrieben werden.
In der Mitteilung betont das KSB, dass die in verschiedenen Medien in diesem Zusammenhang verwendete Bezeichnung «illegale Beschaffung» nicht zutreffend beziehungsweise irreführend sei. Das KSB habe sich bei der freihändigen Vergabe auf einen im Beschaffungsrecht ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmetatbestand gestützt. Das Verwaltungsgericht beurteilt dessen Voraussetzungen jedoch anders und erachtet insbesondere die dokumentierte Marktanalyse als nicht ausreichend, weshalb es den Zuschlag aufgehoben hat. In seinem Urteil hielt das Verwaltungsgericht fest, dass es seitens des KSB im vorliegenden Fall weder schwerwiegende Verfahrensfehler noch einen willkürlichen Entscheid feststellte.